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Kreditmanagement in Krisenzeiten: Umgang mit Kreditversicherungslimiten

In unregelmäßigen Abständen beantworten wir spezifische Fragen rund um das Kreditrisikomanagement in Zeiten von COVID-19. Diesmal geht es um den Umgang mit gestrichenen oder reduzierten Kreditversicherungslimiten.
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, Prof. Dr. Matthias Schumann

Was tun bei gestrichenen oder reduzierten Kreditversicherungslimiten?

Limitreduzierungen durch die Warenkreditversicherung für eigene Kunden sind immer ein Warnsignal. Offensichtlich hat sich die finanzielle Situation des Schuldners deutlich verschlechtert.

Üblicherweise sollte man direkt Kontakt mit dem Kunden aufnehmen, um selber zu erfahren, wie es um die finanzielle Situation des Unternehmens steht.

Ist das Limit durch die Kreditversicherung vollständig gestrichen, so wird man selber den Kunden auch nur noch gegen Vorkasse beliefern oder als Alternative erst dann die Belieferung wieder aufnehmen, wenn der Kunde Sicherheiten gestellt hat.

Bei reduzierten Kreditlimiten können Zahlungsziele verkürzt werden, wenn man das bei konstantem Umsatzvolumen jetzt ungedeckte Risiko nicht selber tragen oder keine Reduktion der Umsätze mit dem Kunden eingehen will. Auch das Einfordern von (zusätzlichen) Sicherheiten wäre eine weitere Maßnahme, um das Umsatzvolumen und die Zahlungskonditionen mit dem Kunden beizubehalten.

Schließlich könnte man auch versuchen, über sogenannte Top-Up Kreditversicherungen die Risikodeckungslücke zu schließen. Dazu gibt es mit einem solchen Vertrag die Möglichkeit, zumeist bei einem zweiten Versicherer eine weitere Deckungszusage zu erhalten, die das Basiskreditlimit ergänzt. Berücksichtigt werden müssen aber auch die zusätzlich entstehenden Gebühren.

Auswirkungen der Corona-Krise auf Ratings von Unternehmen

Welche Auswirkungen hat die Corona-Krise auf das Rating von Unternehmen? Wie verändert sich die Kredit- und Limitvergabe? Diese und weitere Fragen rund um das Kreditmanagement beantwortet in dieser Folge Herr Prof. Dr. Matthias Schumann, Professur für Anwendungssysteme und E-Business an der Universität Göttingen und Gesellschafter von SCHUMANN.

Über den Autor
Prof. Dr. Matthias Schumann

Seit 1991 hat Prof. Dr. Matthias Schumann eine Professur für Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik (Professur für Anwendungssysteme und E-Business) an der Universität Göttingen inne. Er leitet auch das gemeinsame Rechenzentrum der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und der Sozialwissenschaftlichen Fakultät.
Er ist Gesellschafter der Prof. Schumann GmbH.

In der Forschung beschäftigt sich Prof. Schumann unter anderem mit Informationssystemen bei Finanzdienstleistern und Systemen zum Kreditmanagement sowie Fragen zum Wissens- und Bildungsmanagement. Prof. Schumann verfügt über vielfältige Erfahrungen in der Beratung von Unternehmen, umfangreiche Vortragstätigkeiten und über mehr als 350 Veröffentlichungen.

Universität Göttingen

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