Das Lieferkettengesetz heißt richtigerweise Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und wird von Organisationen als wichtiger Schritt zur Umsetzung der "UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte" (UNGP) bezeichnet, die im Jahr 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedet wurden.
Das LkSG hat zum Ziel, die Menschenrechte in den Lieferketten besser zu schützen und Kinderarbeit zu bekämpfen. Dabei spielen auch Umweltbelange eine Rolle, sofern sie die Menschenrechte verletzen würden bzw. die Gesundheit der Menschen in Gefahr bringen.
Naturgemäß ist die Lage in den weltweiten Lieferketten oftmals unübersichtlich: Produktionsstandorte sind in der ganzen Welt verteilt, Zwischenhändler sind eingeschaltet, Subunternehmer beauftragt. Kritiker sehen darin die Möglichkeit, dass Unternehmen ihre Verantwortung für die Einhaltung menschenrechtlicher Standards allzu leicht abgeben können. Die Geschäftspraktiken der anderen in den Lieferketten tätigen Unternehmen sind unbekannt und der Aufwand, Transparenz zu schaffen, ist hoch.
Das soll sich mit dem neuen Gesetz ändern: Bestimmte Unternehmen mit Sitz in Deutschland tragen ab dem 1. Januar 2023 die Verantwortung für den Schutz der Menschenrechte in ihrer Lieferkette. Hierfür wurde ein Stufenmodell definiert, das sich an den Einflussmöglichkeiten orientiert.