Leidet nur der Projektentwickler unter diesen Umständen? Wurden die Bauprojekte bereits zu Festpreisen verkauft und gerät der Projektträger aufgrund fehlender Zwischenfinanzierung in die Insolvenz – oft aufgrund von Verträgen, die die Kosten für die Fertigstellung nicht abdecken oder durch den Verkauf von Teileigentumseinheiten –, dann sind die Eigentümer gezwungen, ihre Rechte einzufordern und auf eigene Kosten für die Fertigstellung der Immobilie zu sorgen. Diese Maßnahme ist kostenintensiv und übersteigt in der Regel deutlich den ursprünglichen Kaufpreis, wodurch sie nicht für jeden erschwinglich ist. Falls die Finanzierung über Immobilienfonds erfolgte, bedeutet dies für die Anleger in der Regel den Verlust eines erheblichen Teils ihrer Investition.
Aber auch die Handwerker sind betroffen. Sie bleiben zumindest zum Teil auf ihren letzten Rechnungen sitzen. Entsprechende Forderungsausfälle sind zu beklagen. Besonders in Großprojekten und bei fehlenden Folgeaufträgen können diese Ausfälle katastrophale Folgen für diese Unternehmen haben und letztendlich zu Insolvenzen führen. Aktuell scheint es zwar noch ausreichend Aufträge im Baugewerbe zu geben, jedoch haben bereits einige Unternehmen über finanzielle Engpässe geklagt. Es ist zu erwarten, dass sich die Situation weiter verschlechtern wird, da der Wettbewerb zunimmt und die erzielbaren Preise nicht mehr so profitabel sein werden wie bisher.
Wenn der Projektentwickler auf Zwischenfinanzierung durch Banken angewiesen ist, besteht die Möglichkeit, dass diese Finanzierung ausbleibt, was wiederum den Bedarf an Abschreibungen bei den Kreditinstituten erhöhen kann. Dies verdeutlicht, dass die finanzielle Stabilität der Bauträger sowohl von Käufern und Investoren als auch von den Unternehmen, die mit diesen Bauträgern zusammenarbeiten, genau im Blick behalten werden muss. Im Allgemeinen zeigt dies, dass im Bereich des Hochbaus eine sorgfältige Bonitätsprüfung aller Beteiligten von großer Bedeutung ist.