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20.08.2020
Im Zuge der Corona-Krise und um in Bedrängnis geratene Unternehmen zu unterstützen, wurde die Insolvenzantragspflicht vom Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz bis zum 30.9. dieses Jahres ausgesetzt. Aktuell wird nun diskutiert, diese Regelung bis zum Frühjahr 2021 zu verlängern.
Welche Auswirkungen einer Verlängerung dieser Regelung auf die Wirtschaft zu erwarten wären, das erklärt Herr Prof. Dr. Matthias Schumann, Professur für Anwendungssysteme und E-Business an der Universität Göttingen und Gesellschafter von SCHUMANN.
Folgen der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
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