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Folgen der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Hören Sie in unserer Video-Reihe Expertenmeinungen zu aktuellen Entwicklungen rund um das Kredit- und Risikomanagement.
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, Prof. Dr. Matthias Schumann

Im Zuge der Corona-Krise und um in Bedrängnis geratene Unternehmen zu unterstützen, wurde die Insolvenzantragspflicht vom Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz bis zum 30.9. dieses Jahres ausgesetzt. Aktuell wird nun diskutiert, diese Regelung bis zum Frühjahr 2021 zu verlängern.

Welche Auswirkungen einer Verlängerung dieser Regelung auf die Wirtschaft zu erwarten wären, das erklärt Herr Prof. Dr. Matthias Schumann, Professur für Anwendungssysteme und E-Business an der Universität Göttingen und Gesellschafter von SCHUMANN.

Folgen der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

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Über den Autor
Prof. Dr. Matthias Schumann

Seit 1991 hat Prof. Dr. Matthias Schumann eine Professur für Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik (Professur für Anwendungssysteme und E-Business) an der Universität Göttingen inne. Er leitet auch das gemeinsame Rechenzentrum der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und der Sozialwissenschaftlichen Fakultät.
Er ist Gesellschafter der Prof. Schumann GmbH.

In der Forschung beschäftigt sich Prof. Schumann unter anderem mit Informationssystemen bei Finanzdienstleistern und Systemen zum Kreditmanagement sowie Fragen zum Wissens- und Bildungsmanagement. Prof. Schumann verfügt über vielfältige Erfahrungen in der Beratung von Unternehmen, umfangreiche Vortragstätigkeiten und über mehr als 350 Veröffentlichungen.

Universität Göttingen

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