Lieferkettengesetz: So bereiten Sie Ihr Risikomanagement vor
Im Juli 2021 ist in Deutschland das Lieferkettengesetz verabschiedet worden. Gleichzeitig gibt es Bestrebungen, dessen Inhalte auch europaweit zu etablieren.
In Kraft treten wird das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) am 1.1.2023. Gleichwohl sollten sich Unternehmen schon heute vorbereiten, um dann bei Bedarf gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auskunftsfähig zu sein. Im schlechtesten Fall drohen Bußgelder oder auch der Ausschluss von Auftragsvergaben, z. B. der öffentlichen Hand.
Wie können Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Prozesse und Risikomanagementsysteme vorbereiten, um im Jahr 2023 entsprechend compliant zu sein?
Dazu spricht in dieser Folge von SCHUMANN INSIGHTS Prof. Dr. Matthias Schumann, Professur für Anwendungssysteme und E-Business an der Universität Göttingen und Gesellschafter von SCHUMANN.
Risikomanagement angesichts des Lieferkettengesetzes
Bereiten Sie Ihr Risikomanagement jetzt darauf vor, die Anforderungen aus dem Lieferkettengesetz zu erfüllen.
Mit unserer Erfahrung und unseren Softwarelösungen stehen wir Ihnen bei der Gestaltung der notwendigen Prozesse und Strukturen zur Seite.
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Compliance in der Lieferkette durch Software-Unterstützung
