Im Zuge der Corona-Krise und nach Auslaufen der ausgesetzten Antragspflicht für Insolvenzanmeldungen Ende 2020 erwartet die Kreditversicherung Euler Hermes einen um 12% kumulierten Anstieg an Insolvenzen bis Ende 2021 (*https://www.eulerhermes.de/, 18.01.2021). Der gerade verlängerte Lockdown verschärft die Lage noch, so dass mit einer regelrechten Pleitewelle gerechnet werden muss. Nahezu jedes Unternehmen muss davon ausgehen, dass sein Kundenkreis betroffen ist. Die Frage ist nicht ob, sondern wie viele der eigenen Kunden in Zahlungsschwierigkeiten geraten werden.
Um sich gegen Ausfallrisiken zu schützen setzen immer mehr Unternehmen in Deutschland auf Warenkreditversicherungen (WKV). Ihre Versicherungslimite bilden häufig eine wichtige Komponente in der Bestimmung des Kreditlimits für den Kunden ab. Die Versicherung ist berechtigt, dieses Limit zu kürzen, sobald ihr negative oder nicht ausreichende Informationen über den Abnehmer vorliegen, wie z. B. drohende Insolvenz, Zahlungsschwierigkeiten oder, wie es aktuell oft der Fall ist, die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Branche oder Region.
Der Schutzschirm der Bundesregierung ermöglicht es den Kreditversicherungen, ihre Deckungszusagen auch in der Krise aufrecht zu erhalten. Er wurde Ende 2020 bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Dies bedeutet jedoch nicht, dass einzelne Limite nicht trotzdem gekürzt oder gestrichen werden - offensichtlich riskante Geschäfte dienen weder dem abzusichernden Unternehmen noch der Warenkreditversicherung. In solchen Fällen sind Limitkürzungen und -streichungen deshalb auch vor dem 30. Juni 2021 notwendig und sinnvoll.